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Gefahrenklasse


Klasse 1: Augen-sichere Laser. Die Leistung ist so gering, dass per definitionem keine Gefahr von ihnen ausgeht.
Klasse 2: Maximalleistung von einem Milliwatt. Sie sind zwar nicht mehr augensicher doch wird davon ausgegangen, dass das Lid schnell genug schließt, dass Schäden vermieden werden.

Klasse 2b: Unterordnung, zu welcher die IPL-Geräte zählen.

Klasse 3A: Maximalleistung von fünf Milliwatt. Sie sind für das Auge nur gefährlich, wenn Linsen (optische Instrumente) ins Spiel kommen, ansonsten soll auch hier der Lidschlag ausreichenden Schutz bieten. Jedoch darf die Leistung im sichtbaren Bereich 25 Watt pro Quadratzentimeter nicht überschreiten, so dass die Leistung alleine nicht für die niedrigere Gefahrenklasse als Definition ausreicht.

Klasse 3B: Maximalleistung von 500 Milliwatt. Das direkte Betrachten ist immer gefährlich, auch diffuse Reflexe können gefährlich sein.

Klasse 4: Leistung von mehr als 500 Milliwatt. Sie können lebensgefährliche Verbrennungen erzeugen, oft sogar auch Feuergefahr bergen.

Germinale Zellen (Germzellen)

Die germinalen Zellen sind das Ziel einer jeder Haarentfernungsbehandlung. Sie umschließen die Haarwurzel und sind für Wachstum und Neubildung des Haares zuständig. Das Problem hierbei ist, dass die Germzellen kein Melanin enthalten und deshalb resistent gegen die Photoepilation sind. Die IPL-Technik macht sich daher das Melanin in den Haaren zunutze um die Germzellen zu erwärmen und zu schädigen, bestenfalls zu zerstören.
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